Für die Taufe werden folgende Unterlagen benötigt:
-
eine Kopie der Geburtsurkunde
-
Dimissoriale, das ist die Erlaubnis der deutschen Ortsgemeinde, dass die Taufe anderswo als in der Heimatgemeinde und durch eine/n andere/n Pfarrer/in durchgeführt werden kann.
-
Für die Paten / Patinnen:
-
von den Paten / Patinnen aus Finnland: "virkatodistus kummiutta varten" - eine Bescheinigung über die "Befähigung zum Patenamt", erhältlich im Pfarrbüro der Heimatgemeinde
-
von den evangelischen Paten / Patinnen aus Deutschland den ”Patenschein”, den der/die Pate / Patin erhältlich im Pfarrbüro der Heimatgemeinde
-
von den katholischen Paten / Patinnen aus Deutschland eine Bescheinigung über Kirchenzugehörigkeit und Befähigung zum Patenamt. Die Bescheinigung wird in verschiedenen Teilen Deutschlands unterschiedlich genannt und man bekommt sie im Gemeindebüro der Heimatgemeinde
-
von Mitgliedern anderer Kirchen eine Bescheinigung der eigenen Kirche über die Kirchenzugehörigkeit und Befähigung zum Patenamt
-
Die finnischen Pfarrer/innen helfen gern, wenn Sie Genaueres wissen möchten. Viele Fragen können auch beim Taufgespräch geklärt werden.