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eine Kopie der Geburtsurkunde
Dimissoriale, das ist die Erlaubnis der deutschen Ortsgemeinde, dass die Taufe anderswo als in der Heimatgemeinde und durch eine/n andere/n Pfarrer/in durchgeführt werden kann.
Für die Paten / Patinnen:
von den Paten / Patinnen aus Finnland: "virkatodistus kummiutta varten" - eine Bescheinigung über die "Befähigung zum Patenamt", erhältlich im Pfarrbüro der Heimatgemeinde
von den evangelischen Paten / Patinnen aus Deutschland den ”Patenschein”, den der/die Pate / Patin erhältlich im Pfarrbüro der Heimatgemeinde
von den katholischen Paten / Patinnen aus Deutschland eine Bescheinigung über Kirchenzugehörigkeit und Befähigung zum Patenamt. Die Bescheinigung wird in verschiedenen Teilen Deutschlands unterschiedlich genannt und man bekommt sie im Gemeindebüro der Heimatgemeinde
von Mitgliedern anderer Kirchen eine Bescheinigung der eigenen Kirche über die Kirchenzugehörigkeit und Befähigung zum Patenamt
Die finnischen Pfarrer/innen helfen gern, wenn Sie Genaueres wissen möchten. Viele Fragen können auch beim Taufgespräch geklärt werden.
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