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Wer entscheidet für mich?

Themen wie die Erstellung einer Vorsorgevollmacht werden im Alltag gerne auf später verschoben. Das Thema scheint weit weg und mutet kompliziert an. Sollte aber durch Krankheit oder Unfall die Situation eintreffen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine täglichen Angelegenheiten zu erledigen und/oder Entscheidungen zu treffen, ist es gut, wenn vorher schon eine Person bestimmt wurde, die oder der sich darum kümmern kann und auch die Befugnis dazu hat. Im Folgenden beschreibt Rechtsanwältin Reina Waissi den ersten Schritt zu einer Vorsorgevollmacht.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

In einer Vorsorgevollmacht kann ein/e Bevollmächtigte/r oder auch mehrere benannt werden. Diese Personen sollen die Angelegenheiten des täglichen Lebens, für die/den Vollmachtgeber/in erledigen und können sie oder ihn vertreten. Wenn die Vorsorgevollmacht nicht existiert, kann und soll ein Gericht einen rechtlichen Betreuer für die/den Betroffene/n anordnen. Es kann also passieren, dass dann ein/e Fremde/r die Betreuung übernimmt.

Den Inhalt der Vorsorgevollmacht kann der/die Vollmachtgeber/in individuell bestimmen. Meistens wird über die Gesundheit und Pflege, den Aufenthaltsort, die Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, Entbindung von dem Brief- und Postgeheimnis, die Handhabung von Social Media und des Vermögens bestimmt.

Bankvollmacht

Es wird empfohlen, bei der eigenen Bank eine separate Bankvollmacht aufsetzen zu lassen. Viele Banken akzeptieren nur die eigenen Vollmachten. Auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz ist ein Formular zu finden (s. Linkliste unten), und natürlich bei der eigenen Bank.

Wie wird eine Vorsorgevollmacht in Deutschland erstellt?

Die Vorsorgevollmacht kann formfrei erstellt werden. Auch Formulare können genutzt werden. Zum Beispiel bietet das Ministerium für Justiz auf seinen Internetseiten ein aktuelles Formular samt weiteren Informationen an (s. weitere Informationen unten). Eine Beurkundung durch einen Notar oder eine öffentliche Beglaubigung sind nicht unbedingt notwendig bzw. vorgeschrieben. Es hängt vom Einzelfall ab, ob gewisse Formerfordernisse eingehalten werden müssen. Beispiel für eine notwendige Beurkundung oder eine Beglaubigung wäre die Verfügungsbefugnis über ein Grundstück oder das Abschließen von Kreditverträgen. Eine Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei einer dazu zuständigen Behörde kostet durchschnittlich 20 €. Die Gebühr des Notars bestimmt sich nach dem Wert des Vermögens der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers.

In Deutschland kann von der Vorsorgevollmacht nach dem Ableisten der Unterschriften theoretisch sofort Gebrauch gemacht werden. Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, dass die ausgesuchte Person fähig, vertrauenswürdig, bekannt und gewissenhaft ist. Auf gar keinen Fall sollten der/dem Vollmachtgeber/in (fast) unbekannte Personen als Bevollmächtigte eingesetzt werden. Es ist empfehlenswert, eine Innenverhältnisregelung zwischen der/dem Vollmachtgeber/in und der/dem Bevollmächtigten über den Gebrauch der Vollmacht abzuschließen.

Die Vollmacht kann jederzeit einseitig geändert und widerrufen werden, solange die/der Vollmachtgeber/in geschäftsfähig ist.

Und in Finnland?

In Finnland kann die Vorsorgevollmacht formfrei mit zwei Zeugen erstellt werden. Die zuständige Behörde überprüft die Vollmacht auf Antrag hin. Erst nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen (Vollmacht samt ärztlicher Stellungnahme über den Zustand der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers) wird der Gebrauch der Vollmacht ermöglicht. Die/der Bevollmächtigte ist verpflichtet, regelmäßig bezüglich der Vermögenssituation der Behörde Bericht zu erstatten. In Deutschland ist dies nur der Fall, wenn eine rechtliche Betreuung durch das Gericht angeordnet worden ist.

Die Unterlagen sorgfältig aufheben

Die Unterlagen sollten auffindbar in einem Ordner aufbewahrt werden. Die/der Bevollmächtigte sollte wissen, wo die Unterlagen zu finden sind. Auch sollte sie/er Kopien der Unterlagen besitzen. Es ist möglich, die Vollmachten und Verfügungen im zentralen Vorsorgeregister anzumelden (vorsorgeregister.de). Hiermit kann sichergestellt werden, dass das Gericht über die Existenz der Vollmachten in Kenntnis gesetzt wird.

In diesem Artikel können nicht alle Einzelheiten behandelt werden, jedoch ist dies ein guter Anfang, um die Bedeutung der Vollmacht zu verstehen.


Reina Waissi
Rechtsanwältin

www.waissi-legal.com


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Sanastoa / Termini:
Edunvalvontavaltakirja = Vorsorgevollmacht
Hoitotestamentti = Patientenverfügung
Edunvalvoja = rechtlicher Betreuer/Berufsbetreuer
Luottohenkilö/valtuutettu = Bevollmächtigte/r

Lisätietoa / Weitere Informationen:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Saksan oikeusministeriön nettisivut): www.bmjv.de  (> Service > Formulare, Muster und Vordrucke)
www.bmjv.de (> Publikationen)
Deutsche Stiftung Patientenschutz (gemeinnützig): 
www.stiftung-patientenschutz (> Service > Patientenverfügung und Vollmacht)
www.vorsorgeregister.de
Digi- ja väestötietovirasto: www.dvv.fi/edunvalvontavaltuutus

2021-01-08 15:04:00.0